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Für private Vermieter, Abrechnung 2025 bis 31.12.2026

CO2-Kosten richtig aufteilen. Fertig gerechnet, mit Rechenweg und Textbaustein.

Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten, je nachdem, wie viel CO2 das Gebäude pro m² ausstößt. Sie geben die Werte aus der Gas-, Öl- oder Fernwärmerechnung ein und bekommen ein PDF, das Sie Ihrer Heizkostenabrechnung beilegen können.

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Bericht €7 inkl. 19 % USt je Gebäude · PDF per E-Mail binnen 24 Stunden

Die Frist ist echt: Eine Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 heißt das: bis zum 31.12.2026. Fehlt die CO2-Aufteilung, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Ihre Werte

Besonderheiten

€7 inkl. USt

Ihre Werte gehen als kurzer Bestellcode an die Stripe-Kasse. Dort geben Sie noch die Objektadresse für das PDF an.

Was im Bericht steht

Erste Seite eines Beispielberichts zur CO2-Kostenaufteilung

Beispiel: Erdgas, 600 m², 24.106 kg CO2 → 40,2 kg/m² → Vermieter 60 %. Ganzes Beispiel-PDF

Information, keine Rechtsberatung. Der Bericht rechnet nach dem Gesetzeswortlaut mit Ihren Angaben aus der Brennstoffrechnung. Für Fragen zum Einzelfall, etwa zur Betriebskostenabrechnung insgesamt, wenden Sie sich an Ihren Grundeigentümerverein, eine Steuerberaterin oder einen Anwalt.

Fragen

Gibt es dafür nicht ein kostenloses Tool?

Ja, das Bundeswirtschaftsministerium bietet einen kostenlosen Rechner an. Unsere Ergebnisse haben wir mit ihm abgeglichen. Unser Bericht ist ein fertiges, datiertes Dokument mit Rechenweg, Paragrafen und Textbaustein zum Abheften und Beilegen. Außerdem wendet er die gesetzliche Rundung an, die der Ministeriumsrechner bei unserem Test im Oktober 2026 nicht anwendet. Knapp unter einer Stufengrenze kann das den Vermieteranteil um eine Stufe ändern.

Wo finde ich die CO2-Werte?

Ihr Gas-, Öl- oder Wärmelieferant muss auf der Rechnung die Brennstoffemissionen in kg CO2, den Emissionsfaktor und den CO2-Preisbestandteil ausweisen (§ 3 CO2KostAufG).

Für welche Gebäude gilt das?

Für vermietete Wohngebäude mit zentraler Heizung und Abrechnungszeiträume ab dem 1.1.2023. Nicht abgedeckt sind Nichtwohngebäude und Wohnungen, in denen der Mieter selbst heizt (Etagenheizung mit eigenem Gasvertrag).

Brauche ich einen Bericht pro Wohnung?

Nein, einen pro Gebäude bzw. Abrechnungseinheit. Der Mieteranteil wird dann wie die Heizkosten auf die Wohnungen verteilt.

Widerrufsrecht?

Der Bericht wird nach Ihren Angaben individuell erstellt. Mit Ihrer Zustimmung an der Kasse beginnt die Erstellung sofort, und das Widerrufsrecht erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB). Widerrufsbelehrung

Meine Daten?

Die Vorschau rechnet nur in Ihrem Browser. Nach der Bestellung nutzen wir Ihre Angaben nur für den Bericht und löschen sie spätestens 30 Tage nach Lieferung. Datenschutz

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