Ihr Weg bei einer Umwandlung
Was in der PDF-Checkliste steht
- Alle Regelungen für Ihre Adresse mit Gebietsname, Datum und Link zur Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
- Ihr § 250-Ergebnis aus dem Fragebogen: Genehmigung, Negativattest oder § 172-Genehmigung im Milieuschutz, mit Gebühren laut Merkblatt.
- Unterlagen zum Abhaken: Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Nachweise je Genehmigungsgrund, Denkmal-Antrag.
- Das richtige Bezirksamt mit Adresse, Antragsweg (Formular, Online-Dienst oder Post) und offiziellen Links.
- Quellen, Datenstand und Prüfsumme, damit Sie mit Notariat oder Bezirksamt über dieselbe Grundlage sprechen.
Beispiel für Lange Reihe 50 (St. Georg) mit 8 Wohnungen. Ganzes Beispiel-PDF
So prüfen wir
- Ihre Adresse wird im Zentralen AdressService Hamburg gesucht (amtlicher Adresspunkt, Bezirk).
- Der Punkt wird mit den Gebieten der 16 sozialen und 62 städtebaulichen Erhaltungsverordnungen verschnitten. Liegt er unter 20 m von einer Grenze, sagen wir das dazu.
- Für Denkmale suchen wir in der Denkmalkartierung (12.289 Baudenkmale, 1.930 Ensembles) nach Ihrer Adresse im Eintrag und nach Umrissen am Adresspunkt.
- Den § 250-Weg leiten wir aus dem BSW-Merkblatt (Stand 15.04.2026) und dem Infoblatt Negativattest des Bezirksamts Altona ab.
Geodaten: © Freie und Hansestadt Hamburg (BSW, BKM/Denkmalschutzamt, LGV), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0, abgerufen über api.hamburg.de am 14.10.2026, unverändert ausgewertet und auf unserem Server zwischengespeichert. Zuletzt aktualisiert: 14.10.2026.
Fragen
Gibt es das nicht kostenlos bei der Stadt?
Ja. Im Geoportal Hamburg (Geo-Online) können Sie die Ebenen „Soziale Erhaltungsverordnungen“, „Städtebauliche Erhaltungsverordnungen“ und „Denkmalkartierung“ selbst einblenden, und die Denkmalliste ist frei abrufbar. Unser Check fasst alle Ebenen für eine Adresse in einer Antwort zusammen und ordnet den § 250-Weg nach Ihrer Wohnungszahl ein. Die PDF-Checkliste ergänzt Unterlagen, Bezirksamt, Links und Quellen.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Check ist eine Vorab-Einordnung auf Basis öffentlicher Geodaten und Merkblätter, keine Rechtsberatung und keine behördliche Auskunft. Gebietsgrenzen gelten für Flurstücke, wir prüfen den amtlichen Adresspunkt. Verbindlich entscheiden Bezirksamt, Denkmalschutzamt und Grundbuchamt; rechtlich beraten Notariat, Grundeigentümer-Verband oder Anwältin bzw. Anwalt.
Wann brauche ich eine Genehmigung nach § 250 BauGB?
In Hamburg gilt die Umwandlungsverordnung stadtweit bis 31.12.2030. Wer in einem Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohnungen Wohnungseigentum begründen will, braucht eine Genehmigung des Bezirksamts. Bei 1 bis 5 Wohnungen oder einem Neubau (fertig nach dem 13.11.2021) braucht das Grundbuchamt ein Negativattest. In sozialen Erhaltungsgebieten sind auch kleine Gebäude nach § 172 BauGB genehmigungspflichtig.
Woher kommen die Daten und wie aktuell sind sie?
Adressen aus dem Zentralen AdressService Hamburg, Gebiete und Denkmale aus den Datensätzen „Soziale Erhaltungsverordnungen“, „Städtebauliche Erhaltungsverordnungen“ und „Denkmalkartierung Baudenkmale“ der Stadt, abgerufen über api.hamburg.de am 14.10.2026 und auf unserem Server zwischengespeichert. Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0.
Was ist mit dem Vorkaufsrecht?
Für besondere Vorkaufsrechtsverordnungen gibt es in Hamburg keinen offenen Geodatensatz. Wir zeigen deshalb nur, ob die Adresse in einem Erhaltungsgebiet liegt, wo das allgemeine Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB greifen kann. Beim Verkauf holt das Notariat ohnehin das Negativzeugnis nach § 28 BauGB beim Bezirksamt ein.
Was passiert mit meiner Adresse?
Die Adresssuche geht direkt von Ihrem Browser an den Adressdienst der Stadt (api.hamburg.de). Von unserem Server lädt Ihr Browser nur Kartenkacheln. Die Adresse sehen wir erst, wenn Sie die Checkliste bestellen; dann nutzen wir sie nur dafür und löschen sie spätestens 30 Tage nach Lieferung.