CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufteilen
Seit 2023 teilen Vermieter und Mieter die CO2-Kosten der Heizung nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Man teilt die CO2-Emissionen des Gebäudes (kg pro Jahr, stehen auf der Brennstoffrechnung) durch die Wohnfläche und liest den Wert in einer 10-Stufen-Tabelle ab. Unter 12 kg CO2/m²/a zahlt der Mieter alles, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 %. Dazwischen steigt der Vermieteranteil in 10-%-Schritten. 2026 liegt der CO2-Preis im Korridor 55–65 €/t.
Die Tabelle aus dem Gesetz (Anlage zu §§ 5–7 CO2KostAufG)
| kg CO2 / m² / Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| ab 52 | 5 % | 95 % |
Achtung: Im Netz kursieren Tabellen mit anderen Prozentwerten. Maßgeblich ist nur die Anlage des Gesetzes (Link unten).
So rechnest du (Beispiel)
- CO2-Menge: Der Versorger weist sie auf der Rechnung aus, z. B. 21.000 kg CO2 für ein Mehrfamilienhaus mit Gasheizung.
- Durch Wohnfläche teilen: 21.000 kg ÷ 600 m² = 35,0 kg CO2/m²/a (auf eine Nachkommastelle gerundet).
- Stufe ablesen: 35,0 liegt in „32 bis unter 37“, also 50 % Mieter / 50 % Vermieter.
- CO2-Kosten: 21 t × 55 €/t = 1.155 € (Preis laut Rechnung). Davon trägt der Vermieter 577,50 €.
- Auf die Wohnung umlegen: Der Mieteranteil wird wie die Heizkosten verteilt; der Vermieteranteil wird dem Mieter in der Heizkostenabrechnung gutgeschrieben bzw. nicht berechnet.
Wichtige Regeln
- Wer rechnet? Bei Zentralheizung der Vermieter in der jährlichen Heizkostenabrechnung. Bei Gasetagenheizung, die der Mieter selbst bezahlt, rechnet der Mieter und fordert den Vermieteranteil innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Rechnung ein.
- Kürzungsrecht: Weist der Vermieter die Aufteilung nicht aus, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
- Nichtwohngebäude: Kein Stufenmodell, die Kosten werden grundsätzlich hälftig geteilt.
- Fernwärme fällt ebenfalls unter das Gesetz; die Emissionen stehen auf der Rechnung des Wärmeversorgers.
- Denkmalschutz oder Milieuschutz können den Vermieteranteil halbieren oder entfallen lassen, wenn Sanierung rechtlich ausgeschlossen ist.
Der CO2-Preis
Der nationale CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz lag 2023 und 2024 bei 30 bzw. 45 €/t, 2025 bei 55 €/t; 2026 werden die Zertifikate im Korridor 55–65 €/t versteigert. Ab 2027/2028 soll der europäische Emissionshandel ETS2 den nationalen Preis ablösen. Für die Abrechnung zählt der Preis, der auf der Brennstoffrechnung steht.
Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Prüfe Sonderfälle (Gesetzesänderungen 2026, Denkmalschutz) im Gesetzestext.
CO2-Kostenaufteilung berechnen: Rechnungswerte eingeben, Stufe und Euro-Beträge für Vermieter und Mieter erhalten.
Mehr erfahren →Häufige Fragen
Wie wird die CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt?
Nach einem 10-Stufen-Modell: CO2-Ausstoß des Gebäudes pro m² Wohnfläche und Jahr bestimmt den Vermieteranteil von 0 % (unter 12 kg) bis 95 % (ab 52 kg).
Wo finde ich den CO2-Ausstoß meines Hauses?
Der Brennstofflieferant muss die CO2-Menge und die CO2-Kosten auf der Rechnung ausweisen; der Vermieter teilt sie durch die Gesamtwohnfläche.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt?
Du darfst deinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026?
Die Zertifikate werden 2026 im Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne versteigert. Maßgeblich ist der Preis auf der Brennstoffrechnung.
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Quellen
- CO2KostAufG (gesetze-im-internet.de)
- BMWE: Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung
- DEHSt: Nationaler Emissionshandel
Stand: 13.10.2026 · Verantwortlich: Maximilian Stroh, Anonyfox e. K., Hamburg