Wohnungsgeberbestätigung: Was muss drinstehen und bis wann?

Bestätige den tatsächlichen Einzug innerhalb von zwei Wochen. Die Bestätigung nennt Wohnungsgeber, gegebenenfalls Eigentümer, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift und die einziehenden Personen.

§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026§ 17 BMG · geprüft am 28.10.2026Hamburg Service: Umzug nach Hamburg melden · geprüft am 28.10.2026

Unterlagen

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers; bei abweichendem Eigentümer dessen Name; Einzugsdatum; Anschrift der Wohnung; Namen der meldepflichtigen Personen.§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026

Kosten

AusstellungDu stellst die Bestätigung selbst aus. § 19 BMG sieht für die schriftliche Bestätigung keinen Behördengang zur Ausstellung vor.§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026

Fristen

BestätigungsfristInnerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, entsprechend der Anmeldefrist.§ 17 BMG · geprüft am 28.10.2026

Zuständige Stelle in Hamburg

Empfänger und MeldebehördeDer Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person gibt die schriftliche Bestätigung der einziehenden Person. Elektronische Bestätigung erfolgt gegenüber der Meldebehörde.§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026

Anmeldung in HamburgDie einziehende Person meldet den neuen Wohnsitz beim Hamburg Service, Einwohnerangelegenheiten. Alle Hamburger Standorte für Einwohnerangelegenheiten können dafür genutzt werden. Die Serviceseite verlinkt das amtliche Formular zur Wohnungsgeberbestätigung.Hamburg Service: Umzug nach Hamburg melden · geprüft am 28.10.2026

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage§ 19 BMG zusammen mit § 17 Absatz 1 BMG.§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026

So läuft es ab

  1. Erfrage Einzugsdatum und Namen der einziehenden Personen.§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026
  2. Trage alle Pflichtangaben ein und bestätige den tatsächlichen Einzug schriftlich.§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026
  3. Gib die Bestätigung innerhalb der Zweiwochenfrist weiter.§ 17 BMG · geprüft am 28.10.2026

Einzug statt Vertragsbeginn

Das Gesetz verlangt das Einzugsdatum. Plane das Ausfüllen daher beim tatsächlichen Einzug ein.

§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026§ 17 BMG · geprüft am 28.10.2026

Häufige Fehler

Eine nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erteilte Bestätigung kann mit bis zu 1.000 Euro Geldbuße geahndet werden.§ 54 BMG · geprüft am 28.10.2026

Eine Wohnanschrift ohne tatsächlichen oder beabsichtigten Einzug anzubieten ist verboten. Dafür sieht § 54 BMG bis zu 50.000 Euro Geldbuße vor.§ 54 BMG · geprüft am 28.10.2026

Fragen zum Verfahren

Muss auch der Eigentümer genannt werden?

Wenn der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer ist, gehört auch der Name des Eigentümers hinein.

§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026
Welches Datum zählt?

Das tatsächliche Einzugsdatum gehört in die Bestätigung.

§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026
Wer darf bestätigen?

Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person.

§ 19 BMG · geprüft am 28.10.2026

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