Grundsteuer in Werther (Westf.) 2026

639 %

Hebesatz B 2026

Grundsteuer berechnen

Hebesatz und aufkommensneutrale Berechnung

Werther (Westf.) liegt 2026 mit 639 % um 3,9 % über dem Hebesatz, den das Land als aufkommensneutral berechnet hat (615 %).

StandHebesatz B
2026639 %
2025615 %
2024 (altes System)501 %
Aufkommensneutral, September 2024615 %
Abweichung 20263,9 %

Einwohner am 31.12.2025: 11.001 · Gütersloh, Kreis

Grundsteuer A 2026: 345 % (Stand 31.03.2026).

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

Wohnen: +24 Prozentpunkte; bei gleichem Messbetrag mehr Grundsteuer. Nichtwohnen: +24 Prozentpunkte; bei gleichem Messbetrag mehr Grundsteuer.

Ihr Grundsteuer-Rechner

Vierteljahresraten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (§ 28 Abs. 1 GrStG). Gemeinden können Kleinbeträge bis 15 € am 15.08. und bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig stellen (§ 28 Abs. 2). Jahreszahlung am 01.07. ist auf Antrag möglich (§ 28 Abs. 3). Die angezeigten Viertelbeträge sind gerundete Rechenwerte; Centausgleich und Verschiebungen bei Wochenenden oder Feiertagen richten sich nach dem Bescheid.

Durchschnittliche Grundsteuer je Grundstück

Rechenwert auf Basis des Messbetragsvolumens laut Land NRW (Stand September 2024). Kein Durchschnitt Ihrer persönlichen Steueränderung.

Zeitraum / KlasseRechenwert
2024 (altes System)515 €
2026538 €

Hebesatz-Verlauf 2015–2026

Wohnen: Teal · Nichtwohnen: Orange; bei einheitlichem Hebesatz sind beide gleich hoch.

2015, Wohnen: 423 %2015, Nichtwohnen: 423 %20152016, Wohnen: 429 %2016, Nichtwohnen: 429 %20162017, Wohnen: 429 %2017, Nichtwohnen: 429 %20172018, Wohnen: 429 %2018, Nichtwohnen: 429 %20182019, Wohnen: 429 %2019, Nichtwohnen: 429 %20192020, Wohnen: 429 %2020, Nichtwohnen: 429 %20202021, Wohnen: 443 %2021, Nichtwohnen: 443 %20212022, Wohnen: 479 %2022, Nichtwohnen: 479 %20222023, Wohnen: 493 %2023, Nichtwohnen: 493 %20232024, Wohnen: 501 %2024, Nichtwohnen: 501 %20242025, Wohnen: 615 %2025, Nichtwohnen: 615 %20252026, Wohnen: 639 %2026, Nichtwohnen: 639 %2026

Reform: neue Messbeträge, Hebesätze vorher/nachher nicht direkt vergleichbar

JahrHebesatz B
2015423 %
2016429 %
2017429 %
2018429 %
2019429 %
2020429 %
2021443 %
2022479 %
2023493 %
2024501 %
2025615 %
2026639 %

Vergleich im Kreis und in NRW

Wohn-Hebesatz: Platz 282 von 396 (1 = höchster). Gleich hohe Hebesätze teilen sich einen Rang. Der Rang ist vorläufig: Gemeinden ohne veröffentlichten Wohnwert bleiben bei der Rangzählung unberücksichtigt. Bei kreisfreien Städten: kreisfreie Städte im selben Regierungsbezirk.

Grundsteuer-Check NRW 2026

Für ein Grundstück: Grundsteuer-Check NRW 2026.

19,00 €, kein USt-Ausweis nach § 19 UStG, PDF per E-Mail innerhalb von 24 Stunden

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz in Werther (Westf.) 2026?

Der Hebesatz B 2026 beträgt 639 %.

Ist Werther (Westf.) aufkommensneutral?

Werther (Westf.) liegt 2026 mit 639 % um 3,9 % über dem Hebesatz, den das Land als aufkommensneutral berechnet hat (615 %).

Wann ist die Grundsteuer in Werther (Westf.) fällig?

Vierteljahresraten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (§ 28 Abs. 1 GrStG). Gemeinden können Kleinbeträge bis 15 € am 15.08. und bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig stellen (§ 28 Abs. 2). Jahreszahlung am 01.07. ist auf Antrag möglich (§ 28 Abs. 3). Die angezeigten Viertelbeträge sind gerundete Rechenwerte; Centausgleich und Verschiebungen bei Wochenenden oder Feiertagen richten sich nach dem Bescheid.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Werther (Westf.)?

Sie multiplizieren Ihren Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (639 %) und teilen durch 100. Der Rechner rundet auf Cent.

Wie hoch war der Hebesatz in Werther (Westf.) 2025?

2025 galt: 615 %. 2024 im alten System: 501 %. Die Messbeträge änderten sich mit der Reform.

Quellen und Datenstand

Seitenstand: 23.10.2026. Aufkommensneutralität bezieht sich auf das Gesamtaufkommen der Gemeinde, nicht auf die Belastung jedes einzelnen Grundstücks.

Rechenhilfe auf Basis veröffentlichter Hebesätze. Verbindlich ist Ihr Bescheid; Ihren Einzelfall prüft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.