Grundsteuer in Wetter (Ruhr) 2026

872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen

Hebesatz B 2026

Grundsteuer berechnen

Hebesatz und aufkommensneutrale Berechnung

Wetter (Ruhr) liegt 2026 für Wohnen mit 872 % um 1,8 % über dem Hebesatz, den das Land als aufkommensneutral berechnet hat (857 %). Wetter (Ruhr) liegt 2026 für Nichtwohnen mit 1.426 % um 9,7 % über dem Hebesatz, den das Land als aufkommensneutral berechnet hat (1.300 %).

StandHebesatz B
2026872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen
2025872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen
2024 (altes System)755 %
Aufkommensneutral, September 2024857 % Wohnen / 1.300 % Nichtwohnen
Abweichung 2026Wohnen: 1,8 % / Nichtwohnen: 9,7 %

Einwohner am 31.12.2025: 25.959 · Ennepe-Ruhr-Kreis

Grundsteuer A 2026: 283 % (Stand 31.03.2026).

Ihr Grundsteuer-Rechner

Vierteljahresraten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (§ 28 Abs. 1 GrStG). Gemeinden können Kleinbeträge bis 15 € am 15.08. und bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig stellen (§ 28 Abs. 2). Jahreszahlung am 01.07. ist auf Antrag möglich (§ 28 Abs. 3). Die angezeigten Viertelbeträge sind gerundete Rechenwerte; Centausgleich und Verschiebungen bei Wochenenden oder Feiertagen richten sich nach dem Bescheid.

Durchschnittliche Grundsteuer je Grundstück

Rechenwert auf Basis des Messbetragsvolumens laut Land NRW (Stand September 2024). Kein Durchschnitt Ihrer persönlichen Steueränderung.

Zeitraum / KlasseRechenwert
2024 (altes System)856 €
2026 Wohnen678 €
2026 Nichtwohnen2.370 €

Hebesatz-Verlauf 2015–2026

Wohnen: Teal · Nichtwohnen: Orange; bei einheitlichem Hebesatz sind beide gleich hoch.

2015, Wohnen: 490 %2015, Nichtwohnen: 490 %20152016, Wohnen: 500 %2016, Nichtwohnen: 500 %20162017, Wohnen: 500 %2017, Nichtwohnen: 500 %20172018, Wohnen: 540 %2018, Nichtwohnen: 540 %20182019, Wohnen: 540 %2019, Nichtwohnen: 540 %20192020, Wohnen: 670 %2020, Nichtwohnen: 670 %20202021, Wohnen: 725 %2021, Nichtwohnen: 725 %20212022, Wohnen: 755 %2022, Nichtwohnen: 755 %20222023, Wohnen: 755 %2023, Nichtwohnen: 755 %20232024, Wohnen: 755 %2024, Nichtwohnen: 755 %20242025, Wohnen: 872 %2025, Nichtwohnen: 1426 %20252026, Wohnen: 872 %2026, Nichtwohnen: 1426 %2026

Reform: neue Messbeträge, Hebesätze vorher/nachher nicht direkt vergleichbar

JahrHebesatz B
2015490 %
2016500 %
2017500 %
2018540 %
2019540 %
2020670 %
2021725 %
2022755 %
2023755 %
2024755 %
2025872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen
2026872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen

Vergleich im Kreis und in NRW

Wohn-Hebesatz: Platz 96 von 396 (1 = höchster). Gleich hohe Hebesätze teilen sich einen Rang. Der Rang ist vorläufig: Gemeinden ohne veröffentlichten Wohnwert bleiben bei der Rangzählung unberücksichtigt. Bei kreisfreien Städten: kreisfreie Städte im selben Regierungsbezirk.

GemeindeHebesatz B 2026
Breckerfeld560 %
Ennepetal1.125 %
Gevelsberg915 %
Hattingen1.075 %
Herdecke969 %
Schwelm995 %
Sprockhövel730 %
Wetter (Ruhr)872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen
Witten1.110 % Wohnen / 1.896 % Nichtwohnen

Grundstücksarten und Gerichtsverfahren

Wohngrundstücke sind Ein-/Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Nichtwohngrundstücke sind Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum, unbebaute und sonstige bebaute Grundstücke. Das VG Gelsenkirchen hob am 04.12.2025 (5 K 3234/25 u. a.) Grundsteuerbescheide aus Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen auf, weil die differenzierten Hebesätze gegen den Gleichheitssatz verstießen. Das VG Düsseldorf hob am 10.03.2026 einen Bescheid aus Hilden auf (5 K 7062/25). Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Berufungen sind beim OVG NRW anhängig; eine mündliche Verhandlung im Bochumer Verfahren ist für den 04.12.2026 angesetzt.

Grundsteuer-Check NRW 2026

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19,00 €, kein USt-Ausweis nach § 19 UStG, PDF per E-Mail innerhalb von 24 Stunden

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Hebesatz in Wetter (Ruhr) 2026?

Der Hebesatz B 2026 beträgt 872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen.

Ist Wetter (Ruhr) aufkommensneutral?

Wetter (Ruhr) liegt 2026 für Wohnen mit 872 % um 1,8 % über dem Hebesatz, den das Land als aufkommensneutral berechnet hat (857 %). Wetter (Ruhr) liegt 2026 für Nichtwohnen mit 1.426 % um 9,7 % über dem Hebesatz, den das Land als aufkommensneutral berechnet hat (1.300 %).

Wann ist die Grundsteuer in Wetter (Ruhr) fällig?

Vierteljahresraten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (§ 28 Abs. 1 GrStG). Gemeinden können Kleinbeträge bis 15 € am 15.08. und bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig stellen (§ 28 Abs. 2). Jahreszahlung am 01.07. ist auf Antrag möglich (§ 28 Abs. 3). Die angezeigten Viertelbeträge sind gerundete Rechenwerte; Centausgleich und Verschiebungen bei Wochenenden oder Feiertagen richten sich nach dem Bescheid.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wetter (Ruhr)?

Sie multiplizieren Ihren Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz (872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen) und teilen durch 100. Der Rechner rundet auf Cent.

Wie hoch war der Hebesatz in Wetter (Ruhr) 2025?

2025 galt: 872 % Wohnen / 1.426 % Nichtwohnen. 2024 im alten System: 755 %. Die Messbeträge änderten sich mit der Reform.

Quellen und Datenstand

Seitenstand: 23.10.2026. Aufkommensneutralität bezieht sich auf das Gesamtaufkommen der Gemeinde, nicht auf die Belastung jedes einzelnen Grundstücks.

Rechenhilfe auf Basis veröffentlichter Hebesätze. Verbindlich ist Ihr Bescheid; Ihren Einzelfall prüft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.