IfSG-Belehrung in Hamburg: Kosten, Gültigkeit und Folgebelehrung?

Vor der ersten einschlägigen Tätigkeit mit Lebensmitteln brauchst du die Bescheinigung nach § 43 IfSG. Bei der ersten Arbeitsaufnahme darf sie höchstens drei Monate alt sein. Hamburg berechnet 34 € für die Erstbelehrung.

Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026Infektionsschutzgesetz § 43 · geprüft am 28.10.2026

Stand laut PVOG: 27.10.2026

Unterlagen

  • Für die Hamburger Onlinebelehrung ein BundID-Konto mit Name und Passwort nutzen. Minderjährige laden die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten hoch.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Wer außerhalb Hamburgs wohnt, bringt den schriftlichen Nachweis eines Hamburger Arbeitgebers mit.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026

Kosten

Hamburger GebührErstbelehrung 34 €; Zweitschrift 17 €. Andere Städte setzen eigene Gebühren fest.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026

Fristen

Erste TätigkeitDie Bescheinigung muss vor Tätigkeitsbeginn vorliegen und darf bei der erstmaligen Aufnahme höchstens drei Monate alt sein.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026

FolgebelehrungDer Arbeitgeber belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre. Die Teilnahme wird dokumentiert.Infektionsschutzgesetz § 43 · geprüft am 28.10.2026

Zuständige Stelle in Hamburg

Hamburger StelleBezirksamt Eimsbüttel, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Onlinebelehrung über den Hamburg-Service; Präsenz am Grindelberg 62–66, Eingang Grindelberg 66.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage§ 43 Absätze 1, 4 und 5 Infektionsschutzgesetz. Bescheinigung und letzte Dokumentation der Arbeitgeberbelehrung werden beim Arbeitgeber aufbewahrt und verfügbar gehalten.Infektionsschutzgesetz § 43 · geprüft am 28.10.2026

So läuft es ab

  1. Hamburger Onlinebelehrung öffnen und Zugang sowie gegebenenfalls Einverständniserklärung vorbereiten.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026
  2. Belehrung absolvieren und Bescheinigung vor der ersten Tätigkeit bereitstellen.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026
  3. Erste Arbeitsaufnahme festhalten; Folgebelehrungen mit dem Arbeitgeber dokumentieren.Infektionsschutzgesetz § 43 · geprüft am 28.10.2026

Zwei verschiedene Uhren

Die Erstbelehrung gehört vor den ersten Arbeitstag. Die Dreimonatsfrist und die zweijährige Folgebelehrung erfüllen unterschiedliche Aufgaben: halte Erstbeginn und spätere Belehrungen getrennt fest.

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Häufige Fehler

Die Dreimonatsfrist betrifft die erstmalige Arbeitsaufnahme. Sie ist kein vorgeschriebener Wiederholungstakt für die Erstbelehrung.Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026

Fragen zum Verfahren

Was kostet die Erstbelehrung in Hamburg?

Die Hamburger Erstbelehrung kostet 34 €.

Hamburg Service: Infektionsschutzbelehrung · geprüft am 28.10.2026
Muss ich alle drei Monate zur Erstbelehrung?

Die Bescheinigung darf bei der erstmaligen Arbeitsaufnahme höchstens drei Monate alt sein. Arbeitgeber führen anschließend die Folgebelehrungen durch.

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Wie oft folgt die betriebliche Belehrung?

Nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.

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