Elektronische Kasse beim Finanzamt melden: welche Frist gilt?

Melde ein angeschafftes elektronisches Aufzeichnungssystem innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt. Die Mitteilung läuft über Mein ELSTER oder kompatible Software; auch eine Außerbetriebnahme ist innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026Hamburg Service: elektronisches Aufzeichnungssystem anzeigen · geprüft am 28.10.2026

Stand laut PVOG: 27.10.2026

Unterlagen

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen bereithalten.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026
  • Art der TSE, Art und Anzahl der Systeme sowie Seriennummer des Aufzeichnungssystems erfassen.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026
  • Anschaffungsdatum und gegebenenfalls Datum der Außerbetriebnahme dokumentieren.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026

Kosten

ELSTER-NutzungFür die elektronische Mitteilung nennt Hamburg keine Gebühr.Hamburg Service: elektronisches Aufzeichnungssystem anzeigen · geprüft am 28.10.2026

Fristen

MitteilungInnerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Für 2026 angeschaffte Systeme gilt diese Monatsfrist.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026

Zuständige Stelle in Hamburg

Empfänger und ÜbermittlungElektronische Mitteilung an das zuständige Finanzamt über das ELSTER-Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)“.Hamburg Service: elektronisches Aufzeichnungssystem anzeigen · geprüft am 28.10.2026

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung.Hamburg Service: elektronisches Aufzeichnungssystem anzeigen · geprüft am 28.10.2026

So läuft es ab

  1. Name, Steuernummer, TSE- und Systemdaten beim Kassenanbieter zusammentragen.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026
  2. Anschaffungsdatum erfassen und Monatsfrist eintragen.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026
  3. Mitteilung elektronisch an das Finanzamt übermitteln und später auch Außerbetriebnahmen melden.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026Hamburg Service: elektronisches Aufzeichnungssystem anzeigen · geprüft am 28.10.2026

Kaufdatum und Eröffnungstag getrennt erfassen

Für die Kassenmitteilung zählt der Anschaffungszeitpunkt. Trage das Kaufdatum neben den Eröffnungstermin; die beiden Daten können verschiedene Fristen auslösen.

Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026

Häufige Fehler

Die gesetzliche Monatsfrist knüpft an die Anschaffung des Systems an. Ein späterer Eröffnungstag ist kein neuer Fristbeginn.Abgabenordnung § 146a · geprüft am 28.10.2026

Fragen zum Verfahren

Beginnt die Frist erst bei der Eröffnung?

Die Monatsfrist knüpft an die Anschaffung des elektronischen Aufzeichnungssystems an.

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Muss ich die Außerbetriebnahme melden?

Ja. § 146a Absatz 4 AO nennt auch dafür eine Monatsfrist.

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Welche Seriennummer brauche ich?

Der gesetzliche Datensatz verlangt die Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems. Daneben ist die Art der TSE anzugeben.

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