CO2-Aufteilung fehlt: Heizkosten um 3 % kürzen
Wenn der Vermieter in der Heizkostenabrechnung den auf dich entfallenden Anteil an den CO2-Kosten nicht bestimmt oder die Pflichtangaben nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG nicht ausweist, darfst du deinen gesamten Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Es reicht, wenn nur eine der drei Angaben fehlt. Die Kürzung gilt für die Heizkosten, nicht für die Nettokaltmiete und nicht für eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Falsche, aber vorhandene Angaben begründen die 3-%-Kürzung nicht; dann forderst du eine korrigierte Abrechnung.
3-%-Kürzungsrechner (kostenlos, läuft nur in deinem Browser)
Welche Pflichtangaben fehlen in der Heizkostenabrechnung? (mindestens eine ankreuzen)
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Welche Angaben müssen in der Abrechnung stehen?
Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG muss der Vermieter in der Heizkostenabrechnung ausweisen:
- Anteil des Mieters an den Kohlendioxidkosten in Euro (oder klar nachvollziehbar berechnet),
- Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung nach dem Stufenmodell (kg CO2 pro m² Wohnfläche und Jahr),
- Berechnungsgrundlagen, also die Zahlen, aus denen sich Stufe und Euro-Betrag ergeben (CO2-Menge, Wohnfläche, CO2-Preis laut Brennstoffrechnung).
Fehlt auch nur einer dieser Punkte so, dass du die Aufteilung nicht prüfen kannst, greift das Kürzungsrecht. Das gilt laut Wortlaut unabhängig davon, ob den Vermieter ein Verschulden trifft (etwa weil der Lieferant unvollständige Daten geliefert hat).
So rechnest du die 3 % aus
- Nimm den auf dich entfallenden Anteil an den Heizkosten laut Heizkostenabrechnung (nicht die gesamte Hausrechnung, nicht die Vorauszahlung allein).
- Multipliziere mit 0,03. Beispiel: 840 € Heizkostenanteil × 0,03 = 25,20 € Kürzung.
- Zahle den Rest (hier 814,80 €) bzw. behalte den Kürzungsbetrag ein, und teile dem Vermieter in Textform mit, dass du nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG kürzst und welche Angabe fehlt.
Die Kürzung ist eine gesetzliche Sanktion für fehlende Nachprüfbarkeit. Eine nachträgliche Ergänzung der Abrechnung lässt ein einmal entstandenes Kürzungsrecht nach überwiegender Kommentierung nicht wieder entfallen; im Streitfall hilft eine Beratung (Mieterverein, Anwalt).
Was die 3-%-Kürzung nicht ist
- Keine Kürzung der Nettokaltmiete und keine Antwort auf ein Erhöhungsverlangen nach § 558 BGB. Dafür gilt in Hamburg die Kappungsgrenze von 15 % — siehe Mieterhöhung Hamburg: Kappungsgrenze prüfen.
- Keine Kürzung einer Modernisierungsumlage nach § 559 BGB. Energetische Sanierung und Heizungstausch haben eigene Umlagesätze (grundsätzlich 8 % der Kosten pro Jahr) und eigene Kappungen (u. a. 3 €/m² bzw. 2 €/m² in sechs Jahren; für bestimmte Heizungstausche zusätzlich 0,50 €/m²). Die CO2-Aufteilung läuft parallel über die Heizkostenabrechnung.
- Kein Ersatz für die eigentliche Aufteilung. Die Stufen und Euro-Beträge erklärst du dir am besten über CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufteilen oder den kostenlosen CO2-Stufen-Rechner.
Sonderfälle: Selbstversorgung, Denkmalschutz, falsche Zahlen
- Gasetagenheizung / Selbstversorgung: Du zahlst Brennstoff und CO2-Kosten zuerst selbst und forderst den Vermieteranteil innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform ein (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Das 3-%-Kürzungsrecht des § 7 Abs. 4 betrifft die Heizkostenabrechnung des Vermieters; bei Selbstversorgung steht der Erstattungsanspruch im Vordergrund.
- Denkmalschutz, Anschluss- und Benutzungszwang, Erhaltungssatzung (Milieuschutz): Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärmeversorgung entgegen, wird der Vermieteranteil an den CO2-Kosten um die Hälfte gekürzt (§ 9 Abs. 1). Stehen beide Verbesserungen rechtlich entgegen, entfällt die Aufteilung (§ 9 Abs. 2). Der Vermieter muss die Umstände nachweisen (§ 9 Abs. 3).
- Falsche Angaben: Stehen Zahlen da, sind sie aber falsch, greift die 3-%-Kürzung nach dem Gesetzeswortlaut nicht. Dann Korrektur und ggf. Schadensersatz verlangen — nicht die pauschale Kürzung.
- Nichtwohngebäude: Für Nichtwohngebäude gilt grundsätzlich die hälftige Teilung; § 8 Abs. 4 verweist für Ausweis und Kürzung auf § 7 Abs. 3 und 4.
Checkliste für Vermieter (Abrechnung 2025/2026)
- CO2-Menge und CO2-Kosten von der Brennstoff- oder Fernwärmerechnung übernehmen.
- Durch die Wohnfläche teilen, Stufe ablesen, Vermieter- und Mieteranteil in Euro ausweisen.
- In jeder Heizkostenabrechnung: Mieteranteil, Einstufung, Berechnungsgrundlagen — sonst droht die 3-%-Kürzung je Mieter.
- Denkmalschutz/Milieuschutz nur mit Nachweis nach § 9 geltend machen.
Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; im Streitfall Mieterverein oder Rechtsberatung.
CO2-Kostenaufteilung als PDF: Stufe, Euro-Beträge und Textbaustein für die Heizkostenabrechnung — damit die Pflichtangaben stimmen.
Mehr erfahren →Häufige Fragen
Wann darf ich die Heizkosten um 3 % kürzen?
Wenn der Vermieter den auf dich entfallenden Anteil an den CO2-Kosten nicht bestimmt oder die Pflichtangaben nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG (Anteil, Einstufung, Berechnungsgrundlagen) nicht ausweist. Es reicht, wenn eine Angabe fehlt.
Bezieht sich die 3-%-Kürzung auf die Miete oder auf die Heizkosten?
Nur auf den Heizkostenanteil laut Heizkostenabrechnung, nicht auf die Nettokaltmiete und nicht auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB.
Was ist, wenn die CO2-Zahlen falsch sind, aber angegeben wurden?
Dann greift die 3-%-Kürzung nach dem Wortlaut von § 7 Abs. 4 nicht. Du kannst eine korrigierte Abrechnung und ggf. Schadensersatz verlangen.
Gilt die Kürzung auch bei Gasetagenheizung?
Bei Selbstversorgung forderst du den Vermieteranteil binnen zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform ein (§ 6 Abs. 2). Das 3-%-Kürzungsrecht knüpft an die Heizkostenabrechnung des Vermieters an.
Was ändert Denkmalschutz oder Milieuschutz an der CO2-Aufteilung?
Nach § 9 CO2KostAufG kann der Vermieteranteil halbiert werden oder die Aufteilung ganz entfallen, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben energetische Verbesserungen verhindern — nur mit Nachweis gegenüber dem Mieter.
Quellen
- § 7 CO2KostAufG (gesetze-im-internet.de)
- § 6 CO2KostAufG
- § 9 CO2KostAufG
- CO2KostAufG Gesamtwortlaut
- § 559 BGB
- BMWE: Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten
- Haufe: Kürzungsrecht bei unterlassener CO2-Aufteilung
Stand: 14.10.2026 · Verantwortlich: Maximilian Stroh, Anonyfox e. K., Hamburg