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CO2-Aufteilung fehlt: Heizkosten um 3 % kürzen

Wenn der Vermieter in der Heizkostenabrechnung den auf dich entfallenden Anteil an den CO2-Kosten nicht bestimmt oder die Pflichtangaben nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG nicht ausweist, darfst du deinen gesamten Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Es reicht, wenn nur eine der drei Angaben fehlt. Die Kürzung gilt für die Heizkosten, nicht für die Nettokaltmiete und nicht für eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Falsche, aber vorhandene Angaben begründen die 3-%-Kürzung nicht; dann forderst du eine korrigierte Abrechnung.

3-%-Kürzungsrechner (kostenlos, läuft nur in deinem Browser)

Welche Pflichtangaben fehlen in der Heizkostenabrechnung? (mindestens eine ankreuzen)



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Welche Angaben müssen in der Abrechnung stehen?

Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG muss der Vermieter in der Heizkostenabrechnung ausweisen:

  1. Anteil des Mieters an den Kohlendioxidkosten in Euro (oder klar nachvollziehbar berechnet),
  2. Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung nach dem Stufenmodell (kg CO2 pro m² Wohnfläche und Jahr),
  3. Berechnungsgrundlagen, also die Zahlen, aus denen sich Stufe und Euro-Betrag ergeben (CO2-Menge, Wohnfläche, CO2-Preis laut Brennstoffrechnung).

Fehlt auch nur einer dieser Punkte so, dass du die Aufteilung nicht prüfen kannst, greift das Kürzungsrecht. Das gilt laut Wortlaut unabhängig davon, ob den Vermieter ein Verschulden trifft (etwa weil der Lieferant unvollständige Daten geliefert hat).

So rechnest du die 3 % aus

  1. Nimm den auf dich entfallenden Anteil an den Heizkosten laut Heizkostenabrechnung (nicht die gesamte Hausrechnung, nicht die Vorauszahlung allein).
  2. Multipliziere mit 0,03. Beispiel: 840 € Heizkostenanteil × 0,03 = 25,20 € Kürzung.
  3. Zahle den Rest (hier 814,80 €) bzw. behalte den Kürzungsbetrag ein, und teile dem Vermieter in Textform mit, dass du nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG kürzst und welche Angabe fehlt.

Die Kürzung ist eine gesetzliche Sanktion für fehlende Nachprüfbarkeit. Eine nachträgliche Ergänzung der Abrechnung lässt ein einmal entstandenes Kürzungsrecht nach überwiegender Kommentierung nicht wieder entfallen; im Streitfall hilft eine Beratung (Mieterverein, Anwalt).

Was die 3-%-Kürzung nicht ist

Sonderfälle: Selbstversorgung, Denkmalschutz, falsche Zahlen

Checkliste für Vermieter (Abrechnung 2025/2026)

Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; im Streitfall Mieterverein oder Rechtsberatung.

CO2-Kostenaufteilung als PDF: Stufe, Euro-Beträge und Textbaustein für die Heizkostenabrechnung — damit die Pflichtangaben stimmen.

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Häufige Fragen

Wann darf ich die Heizkosten um 3 % kürzen?

Wenn der Vermieter den auf dich entfallenden Anteil an den CO2-Kosten nicht bestimmt oder die Pflichtangaben nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG (Anteil, Einstufung, Berechnungsgrundlagen) nicht ausweist. Es reicht, wenn eine Angabe fehlt.

Bezieht sich die 3-%-Kürzung auf die Miete oder auf die Heizkosten?

Nur auf den Heizkostenanteil laut Heizkostenabrechnung, nicht auf die Nettokaltmiete und nicht auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB.

Was ist, wenn die CO2-Zahlen falsch sind, aber angegeben wurden?

Dann greift die 3-%-Kürzung nach dem Wortlaut von § 7 Abs. 4 nicht. Du kannst eine korrigierte Abrechnung und ggf. Schadensersatz verlangen.

Gilt die Kürzung auch bei Gasetagenheizung?

Bei Selbstversorgung forderst du den Vermieteranteil binnen zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform ein (§ 6 Abs. 2). Das 3-%-Kürzungsrecht knüpft an die Heizkostenabrechnung des Vermieters an.

Was ändert Denkmalschutz oder Milieuschutz an der CO2-Aufteilung?

Nach § 9 CO2KostAufG kann der Vermieteranteil halbiert werden oder die Aufteilung ganz entfallen, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben energetische Verbesserungen verhindern — nur mit Nachweis gegenüber dem Mieter.

Quellen

Stand: 14.10.2026 · Verantwortlich: Maximilian Stroh, Anonyfox e. K., Hamburg